Restschuldversicherung – wirklich sinnvoll?

Bei einer Kreditvergabe wird den Kreditnehmern auch im gleichen Vorgang meist eine Restschuldversicherung verkauft. Viele denken sich im Nachhinein, dass dieses nur reine Geldmacherei ist, und denken über den Nutzen gar nicht nach, der so entstehen kann.

Die Kreditinstitute sehen dann, wenn auch die Restschuldversicherung abgeschlossen wird, für die Kreditnehmer die bessere Möglichkeit, dass der Kredit abgesichert ist. So ist die Restschuldversicherung dafür gedacht, die restliche Schuld an dem Kredit in bestimmten Fällen zu begleichen. Wann genau der Kreditnehmer jetzt aber mit einer Leistung rechnen kann, dieses ist abhängig von dem Leistungsumfang, den die Versicherungsgesellschaften anbieten. So kann die Restschuldversicherung als eine Absicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit vergeben werden. Sollte der Kreditnehmer nun, weil er arbeitslos geworden ist, den Kredit nicht mehr bedienen können, dann würde die Versicherungsgesellschaft dafür aufkommen. Auch kann die Leistung des Todes in die Restschuldversicherung aufgenommen werden, oder aber sie beschränkt sich auf eine Berufsunfähigkeit oder einer schweren Krankheit. Eine Kombination aus allen Vorgaben, die dazu führen, dass der Kredit nicht mehr plangemäß bezahlt werden kann, ist der beste Schutz, den die Restschuldversicherung den Kreditnehmern anbieten kann.

Die Kreditinstitute machen so mit der Restschuldversicherung nur ihr Risiko geringer, welches wegen eines Zahlungsausfalls eintritt. Der Versicherungsschutz bietet ihnen eine Sicherheit an, dass sie auch sicherer den Kredit zurückgezahlt bekommen. Ob der einzelne Kreditnehmer sich nun für den Abschluss der Versicherung entscheidet, bleibt ihm letztendlich selber überlassen, kann die Kreditvergabe aber auch beeinflussen. Der Vorteil für die finanzielle schwierige Lage, die wegen einer Arbeitslosigkeit oder des Tods des Hauptverdieners aber entstehen kann, kann nur so auch ausreichend für einen Kredit abgesichert werden.